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Allgemeine Geschäftsbedingungen
GRUNDLAGEN
Die ICONIC AWARDS werden jährlich von der Stiftung Rat für Formgebung vergeben. Die Ausrichtung des Awards erfolgt durch die Rat für Formgebung Service GmbH (Rat für Formgebung).
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche vertragsrechtliche Grundlage für die Teilnahme an den ICONIC AWARDS 2026 (Award) zwischen dem Rat für Formgebung und der oder des Anmelder*in des Awards dar. Geschäftsbedingungen der oder des Anmelder*in werden nicht anerkannt, auch wenn diesen im Einzelfall seitens des Rat für Formgebung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Am Award können Beiträge (Projekte) teilnehmen, die von den Mitgliedern der Stiftung Rat für Formgebung oder dem Rat für Formgebung zum Award empfohlen werden, sowie nicht empfohlene Projekte, die mindestens einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden können:
Architecture • Interior • Product • Communication • Concept
Zusätzlich ist es möglich, die Zusatzkategorien „Innovative Material“ bzw. „Circular Design“ zu wählen. Hierfür muss gesondertes Material für die Jury eingereicht werden in Form von Fragebögen, die im Nachgang der Anmeldung zur Verfügung gestellt werden.
Dabei sind nur solche Projekte zugelassen, deren Markteinführung bzw. Veröffentlichung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Den geeigneten Nachweis hierüber hat die oder der Anmelder*in nach Aufforderung durch den Rat für Formgebung zu erbringen.
Die Anzahl der Anmeldungen ist nicht begrenzt. Es besteht die Möglichkeit, Projekte in unterschiedlichen Kategorien gleichzeitig zum Award einzureichen.
Eine Auszeichnung eines Projekts kann in mehreren Kategorien und/oder mehreren Zusatzkategorien erfolgen.
ANMELDUNG, EINREICHUNG UND VERSICHERUNG DER PROJEKTE
Der Rat für Formgebung lädt die oder den Anmelder*in der Projekte schriftlich zur Teilnahme am Award ein. Mit dem Schreiben erhalten alle Anmelder*innen einen persönlichen Benutzernamen (E-Mail-Adresse) sowie im Falle einer Empfehlung eine Projekt-ID für jedes empfohlene Projekt. Alle Projekte können im persönlichen Log-in-Bereich des Einreichungsportals (https://submit.german-design-council.de) zum Award angemeldet werden. Diese Anmeldung erfolgt online nach Freigabe der Projektdaten sowie nach dem Lesen und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Award.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur vollständigen Zahlung der betref-fenden Gebühren und Kosten. Der Rat für Formgebung gewährt eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung, wenn diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Freigabe der Einreichung schriftlich an iconicawards[at]gdc.de gerichtet ist (eine nicht erfolgte Einsendung bzw. Bereitstellung von Material zur Beurteilung des Projekts durch die Jury gilt nicht als Stornierung). Nach Ablauf dieser Frist ist die Rückerstattung der unter Ziffer 6 genannten Gebühren/Kosten bei der Anmeldung nicht mehr möglich und ein Rücktrittsrecht der oder des Anmelder*in ist ausgeschlossen. Die oder der Anmelder*in ist zur Durchführung des Anmeldeprozesses befugt. Der Vertrag wird ausschließlich digital geschlossen und nicht in Papierform ausgetauscht. Grundsätzlich behält sich der Rat für Formgebung nach interner Prüfung vor, Projekten die Teilnahme am Award zu verweigern.
Die oder der Anmelder*in eines Projekts erhält eine schriftliche Benachrichtigung über den Ausgang der Prüfung. Bei negativer Mitteilung wird der rechtsgültige Vertrag zwischen der oder dem Anmelder*in und dem Rat für Formgebung aufgehoben. In diesem Fall werden der oder dem Anmelder*in die Kosten und Gebühren für die Anmeldung nicht in Rechnung gestellt, bzw. bei bereits durchgeführter Zahlung der Kosten und Gebühren für die Anmeldung wird die Transaktion rückgängig gemacht.
Die Daten der oder des Anmelder*in und der angemeldeten Projekte werden im Falle einer Auszeichnung für den ICONIC AWARDS Katalog, den Online Showroom ICONIC Directory, die Anfertigung der Urkunden sowie weiterer Werbemittel übernommen und entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers verarbeitet. Für fehlerhafte oder falsche Angaben übernimmt der Rat für Formgebung keine Haftung.
Die oder der Anmelder*in kann ausschließlich digitale Präsentationen der Projekte zum Award für die Jurysitzung einreichen. Die Daten können über den in der Anmeldebestätigung enthaltenen Upload-Link hochgeladen, oder nach vorheriger Absprache per E-Mail an iconicawards@gdc.de bereitgestellt werden. Ist der deutsche oder englische Projekttext bei der Einreichung nicht vorhanden, stellt der Rat für Formgebung eine Übersetzung zur Verfügung, übernimmt aber keine Haftung für den Inhalt.
Alle Projekte müssen mit der mitgeteilten Projekt-ID gekennzeichnet werden und diese bei der Anlieferung gut sichtbar angebracht sein. Der Verlust und/oder die Nichtjurierung ungekennzeichneter Projekte gehen zulasten der oder des Anmelder*in. Die Beweislast für die ordnungsgemäße Kennzeichnung trägt die oder der Anmelder*in.
- Die Kosten und alle Risiken für den Upload der angemeldeten Projekte trägt ausschließlich die oder der Anmelder*in. Der Rat für Formgebung verpflichtet sich, die oder den Anmelder*in umgehend von sichtbaren Schäden bei Eingang der Projekte zu informieren. Für die Dauer der Einreichung der angemeldeten Projekte übernimmt der Rat für Formgebung keine Haftung gegen Untergang, Diebstahl und/oder Beschädigung. Zum Zeitpunkt der Anmeldung sollten alle notwendigen Versicherungen abgeschlossen worden sein.
Für Anmelder*innen, die ihren Geschäftssitz in der Volksrepublik China Festland haben, wird die operative Umsetzung (Steuerung der Anmeldung, Handling der Projekte, Rechnungsstellung und Zahlungsempfang) für den Rat für Formgebung durch ihre Tochtergesellschaft, die GDC (Shanghai) Technical Services Co., Ltd., Shanghai, China (Details unter nachfolgender Ziffer 12) übernommen.
Für Anmelder*innen, die ihren Geschäftssitz in Australien, Hong Kong SAR, Indien, Indonesien, Kambodscha, Macau SAR, Malaysia, Neuseeland, Philippinen, Singapur, Taiwan, Thailand oder Vietnam haben, wird die operative Umsetzung (Steuerung der Anmeldung, Handling der Projekte, Rechnungsstellung und Zahlungsempfang) für den Rat für Formgebung durch ihre Tochtergesellschaft, die Firma German Design Services Pte. Ltd., Singapur (Details unter nachfolgender Ziffer 12) übernommen.
VERSICHERUNG
Der Rat für Formgebung empfiehlt der oder dem Anmelder*in, alle notwendigen Versicherungen abzuschließen.
BEWERTUNG
Über die Vergabe der Auszeichnungen entscheidet eine unabhängige und sachverständige Jury. Die Jurymitglieder setzen sich zusammen aus Vertretern der Bereiche Architektur, Innenarchitektur, Design, Markenkommunikation und Medien. Die Projekte sollen sich bei folgenden Gesichtspunkten durch besonders hervorgehobene Eigenschaften auszeichnen:
Gesamtkonzept • Gestaltungsqualität, Ästhetik • Kontextqualität, soziale Verträglichkeit • Materialwahl und Detail • Fertigungstechnik und -qualität • Ergonomie, Funktionalität und Bedienbarkeit • Sicherheit und Barrierefreiheit • Nachhaltigkeit, Langlebigkeit, Zirkularität • Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit • Gebrauchswert • Innovationsgrad • Marketing und Marketinginnovation • Ökologische Verträglichkeit und -qualität
Die Jury bewertet in den Zusatzkategorien „Circular Design“ und „Innovative Material“ Innovationsund Reifegrad anhand dieser Indikatoren:
Circular Design:
Designstrategien • Materialien • Sozialer Kontext & Gesellschaft • Geschäftsmodell & Wertschöpfungskette • Potential (Zusatz)Innovative Material:
Innovationsgrad • Gebrauchswert • Fertigungstechnik und qualität • ZirkularitätDie vorstehende Reihenfolge stellt keine Kriterienund Bewertungsrangfolge für die Jury dar. Die Entscheidung der Jury wird schriftlich bestätigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wurde ein freigegebenes Projekt nicht innerhalb der angegebenen Frist zur Jurysitzung angeliefert, so behält sich die Jury das Recht vor, das Projekt auch anhandder freigebenden Daten aus der Anmeldung zur Bewertung zu verwenden (siehe Ziffer 3.1). Eine Entscheidung der Jury anhand dieser Informationen ist ebenso gültig.
Innerhalb der Jurysitzung ist die Jury berechtigt, ein Projekt in einer von der Anmeldung abweichenden Kategorie auszuzeichnen.
GEBÜHREN/KOSTEN
Gebühren/Kosten bei der Anmeldung
Anmeldung zum Award pro Projekt* 350,00 EUR
Anmeldung zum Award pro Projekt* bis zum 27.03.2026 (Early Bird) 300,00 EUR*inklusive digitale Aufbereitung der Daten Sofern die Anmeldung eines Projekts auch in den Zusatzkategorien »Innovative Material« bzw. »Circular Design« erfolgt, ist die Gebühr bei der Anmeldung nur einmal zu entrichten.
Die Einreichung digitaler Daten wie Webseiten, Apps, etc. ist nur in der Kategorie »Communication« möglich.
Zahlung der Anmeldung
Die oder der Anmelder*in erhält eine Rechnung über die Gebühren und die Kosten bei der Anmeldung. Zusätzlich ist eine Zahlung im Anmeldeprozess entweder über PayPal oder per Kreditkarte möglich; die im Kreditkartenzahlungsprozess verarbeiteten Daten erfolgen durch den Zahlungsabwickler Stripe, Inc., es gelten dessen diesbezügliche Bedingungen (www.stripe.com). Unternehmen aus Drittländern (außerhalb EU und EFTA) sind verpflichtet eine Unternehmensbescheinigung vorzulegen. Alle Preise gelten pro angemeldetem Projekt zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Die oder der Anmelder*in hat auf die korrekte Schreibweise der Rechnungsadresse (Rechtsform, Adresse) zu achten; für nachträgliche Änderungen der Rechnung behält sich der Rat für Formgebung vor, eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 50,00 in Rechnung zu stellen.
Gibt der oder die Anmelder*in einen abweichenden Rechnungsempfänger an, sichert er oder sie damit zu, dass dieser abweichende Rechnungsempfänger damit einverstanden ist und dass diese Maßnahme steuerlich unbedenklich sowie gegenüber den für den oder die Anmelder*in und den abweichenden Rechnungsempfänger zuständigen Finanzbehörden offen kommuniziert wurde bzw. wird. Auch bei der Angabe einer abweichenden Rechnungsadresse bleibt der oder die Anmelder*in der Vertragspartner des Veranstalters und ist damit zur Zahlung aller Beträge (insbesondere auch für Folgekosten im Fall einer Auszeichnung) gegenüber dem Veranstalter verpflichtet. Der Veranstalter ist berechtigt, gegenüber dem oder der Anmelder*in abzurechnen, auch wenn dieser einen abweichenden Rechnungsempfänger angegeben hat.
Sollte der Zahlungseingang nicht rechtzeitig beim Rat für Formgebung verzeichnet werden, behält sicher dieser vor, das angemeldete Projekt nicht zur Jurierung zuzulassen.
Mit wirksamer Anmeldung ist der oder die Anmelder*in zur Zahlung der Gebühren und Kosten verpflichtet. Die Nichtzahlung der Anmeldegebühr führt nicht zu einer Abmeldung oder Kündigung; die eingegangenen vertraglichen Pflichten bleiben bestehen.
Servicegebühren/Kosten für Gewinner*innen
Im Falle einer Auszeichnung fallen die nachfolgenden Servicegebühren je Auszeichnung (pro Auszeichnung) an.
Winner 2.450,00 EUR
Best of Best 2.900,00 EURSollte das eingereichte Projekt zusätzlich in einer bzw. beiden Zusatzkategorien angemeldet und von der Jury ausgezeichnet werden, fallen die Servicegebühren je erhaltener Auszeichnung in den entsprechenden Hauptund Zusatzkategorien an.
Zahlung Servicegebühren/Kosten für Gewinner*innen
Die oder der Anmelder*in erhält eine Rechnung über diese Servicegebühren und Kosten für Gewinner*innen. Unternehmen aus Drittländern (außerhalb EU und EFTA) sind verpflichtet eine Unternehmensbescheinigung beizubringen. Alle Preise gelten pro Auszeichnung zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Eine Selektion/Nicht-Inanspruchnahme der Services im Falle einer Auszeichnung ist ausgeschlossen. Der Rat für Formgebung ist berechtigt, zusätzliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn die betreffenden Servicegebühren/Kosten für Gewinner*innen nicht fristgerecht eingegangen sind.
Auch wenn das Projekt nicht im Original, digital oder als Chart eingereicht wird, behält sich der Rat für Formgebung vor, dieses Projekt mit dem in der OnlineAnmeldung eigereichten Bild der Jury vorzulegen. In diesem Fall kann auch dieses Projekt entsprechend ausgezeichnet werden, mit allen damit verbundenen Kosten und Gebühren.
Unternehmen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Dabei gelten die im Antrag genannten Richtlinien. Die Förderung beeinhaltet den Erlass der anfallenden Servicegebühren/Kosten für Gewinner*innen. Die Gebühren/Kosten bei der Anmeldung sowie weitere optionale Services sind von diesem Kostenerlass nicht betroffen. Der Antrag muss fristgerecht gestellt werden. Das Antragsformular steht online zur Verfügung.
Service-Leistungen für Gewinner*innen:
“Winner”:
• Uneingeschränkte Nutzung des »Winner«-Labels für Kommunikationsmaßnahmen
• Zwei personalisierte Urkunden in einem hochwertigen Rahmen
• Whitepaper und Templates für eigene Presseaktivitäten
• Einen Eintrag im ICONIC AWARDS Katalog, ein Belegexemplar pro Einreicher, Sonderkonditionen für die Bestellung weiterer Exemplare
• Kurze Clips zum Projekt, Social Media geeignet (im Hoch-und Querformat)
• Präsentation des Projekts mit Verlinkung im OnlineShowroom ICONIC Directory
• Zugang zu weiteren kostenpflichtigen Marketing ServicesProdukten
• Pressearbeit rund um den Award
• Einladung zur Preisverleihung in München und Empfang der persönlichen Urkunde*
• Möglichkeit für professionelle Fotos vor der Fotowand
• Nominierung für German Design Award 2027“Best of Best”
• Uneingeschränkte Nutzung des »Best of Best«-Labels für Kommunikationsmaßnahmen
• Zwei personalisierte Urkunden in einem hochwertigen Rahmen
• Whitepaper und Templates für eigene Presseaktivitäten
• Einen Eintrag im ICONIC Katalog, ein Beleg exemplar pro Einreicher, Sonderkonditionen für die Bestellung weiterer Exemplare
• Kurze Clips zum Projekt, Social Media geeignet (im Hochund Querformat)
• Präsentation des Projekts mit Verlinkung im Online-Show room ICONIC Directory
• Pressearbeit rund um den Award
• Zielgruppengenaue Anzeigen auf Facebook und Instagram mit Verlinkung
• Einladung zur Preisverleihung in München*
• Preisübergabe der Urkunde und Preisskulptur im Rahmen der Award-Show auf der Bühne
• Möglichkeit für professionelle Fotos vor der Fotowand
• Nominierung zum German Design Award 2027*Die Teilnahme ist nur nach verbindlicher Anmeldung und unter Berücksichtigung des verfügbaren Ticketkontingents möglich.
Vertragsstrafenregelung bei unzulässiger Verwendung von Gewinner-Leistungen
Verwendet die oder der Anmelder*in Inhalte des Gewinner-Packages bzw. wirbt die oder der Anmelder*in mit einer Auszeichnung, obwohl er diese Leistungen nicht erhalten hat, fällt für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 an.
- Sollten die Servicegebühren/Kosten für Gewinner*innen (unter Ziffer 6.3 zu sehen) nicht innerhalb der Zahlungsfrist der ersten Rechnung beglichen werden, besteht kein Anspruch auf die vollständigen Leistungen des entsprechenden Service-Pakets.
- Mit der Anmeldung des Projekts erklärt sich die oder der Anmelder*in damit einverstanden, im Falle einer Auszeichnung das Label erst nach Ende der Kommunikationssperre (wie vorab per E-Mail mitgeteilt) zu veröffentlichen.
VERÖFFENTLICHUNG
- Zur Dokumentation des Awards erscheint eine Veröffentlichung der Gewinner*innen im ICONIC Katalog, im online Showroom, dem ICONIC Directory und auf ausgewählten Kanälen. Der Rat für Formgebung ist für die Gestaltung der gesamten Dokumentation verantwortlich.
- Der Rat für Formgebung haftet nur im Rahmen des unter Ziffer 3.1 festgelegten Umfangs für vorsätzlich bzw. grob fahrlässige Gestaltungsfehler. Eine Rückerstattung der Servicegebühren/Kosten für Gewinner*innen ist nicht möglich.
Für die Veröffentlichungen verwendet der Rat für Formgebung das Text und/ oder Bildmaterial, das die oder der Anmelder*in in Zusammenhang mit der Anmeldung gemäß obiger Ziffer 3 bereits zur Verfügung gestellt hat.
Bei der Zurverfügungstellung der Bilder ist die oder der Anmelder*in ausdrücklich verpflichtet, dem Rat für Formgebung mitzuteilen, ob Dritte (z.B. Fotografinnen und Fotografen) im ICONIC Katalog und/oder im Online-Showroom zu benennen sind. Die von der oder dem Anmelder*in mit dem Foto übermittelten Metadaten, sofern diese von der oder dem Anmelder*in zur Verfügung gestellt werden, bleiben unverändert. Im übrigen wird diesbezüglich auf Ziffer 8 verwiesen.
Das grafische Erscheinungsbild der Veröffentlichungen und der Kommunikationstools entspricht dem festgelegten Gesamtlayout durch den Rat für Formgebung. Die freigegebenen Bildund Textvorlagen der Anmelder*innen werden vom Rat für Formgebung gestaltet.
Die oder der Anmelder*in hat keinen Anspruch auf Einflussnahme hinsichtlich der Gestaltung und Anordnung.
Der Rat für Formgebung behält sich vor, Einträge nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen wegen ihrer technischen Form oder ihrer Herkunft abzulehnen; dasselbe gilt, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für den Rat für Formgebung unzumutbar ist. Hat die oder der Anmelder*in die Zurückweisung zu vertreten, so sind dem Rat für Formgebung die bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten. Etwaige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die oder der Anmelder*in des ausgezeichneten Projekts erhält, auch bei mehrfachen Auszeichnungen, ein (1) Freiexemplar des Katalogs.
- Der Versand der Urkunden erfolgt nach der Preisverleihung an die von der oder dem Anmelder*in angegebene Adresse, sofern diese nicht im Rahmen der Preisverleihung ausgehändigt wurden. Bei Komplikationen aufgrund falscher Angaben müssen etwaige Kosten für eine erneute Zustellung von der oder dem Anmelder*in getragen werden.
- Zur Dokumentation des Awards erscheint eine Veröffentlichung der Gewinner*innen im ICONIC Katalog, im online Showroom, dem ICONIC Directory und auf ausgewählten Kanälen. Der Rat für Formgebung ist für die Gestaltung der gesamten Dokumentation verantwortlich.
SCHUTZRECHTE
- Projekte, die ein Schutzrecht (Warenzeichen, Markenzeichen, Gebrauchsmuster, Patent oder Ähnliches) verletzen, sind von einer Teilnahme ausgeschlossen. Jede/r Anmelder*in hat den Rat für Formgebung dahingehend zu informieren, ob gegebenenfalls Gerichtsverfahren (wettbewerbsrechtliche, patentrechtliche, warenzeichenrechtliche oder urheberrechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem angemeldeten Projekt stehen) im Hinblick auf das angemeldete Projekt anhängig sind. Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus der Verletzung dieser Bedingungen entstehen, haftet ausschließlich die oder der Anmelder*in und stellt den Rat für Formgebung auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei.
Die Urheberrechte an den zum Award angemeldeten Projekten (Fotos, Videos und Texte) verbleiben zu jeder Zeit bei der oder dem jeweiligen Anmelder*in. Die Nutzungsund Veröffentlichungsrechte für den Award und den damit verbundenen Leistungen überlässt die oder der Anmelder*in dem Rat für Formgebung. Insbesondere hat die oder der Anmelder*in dafür zu sorgen, dass entsprechende Nutzungsrechte (z. B. von Fotos) vorliegen. Für sämtliche Schäden die dem Rat für Formgebung aus der Verletzung dieser (etwaig unzureichenden) Nutzungsrechte entstehen, haftet ausschließlich die oder der Anmelder*in und stellt den Rat für Formgebung auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei. Ein Anspruch der oder des Anmelder*in auf Nutzungsentgelt besteht nicht.
Beim Hochladen von Fotos wird der Erhalt der Metadaten zum Bild nicht immer gewährleistet. Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus etwaigen Unrichtigkeiten und damit verbundenen Ansprüchen Dritter durch die angegebenen Metadaten entstehen, haftet ausschließlich die oder der Anmelder*in und stellt den Rat für Formgebung auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei.
- Fotos und Filmaufnahmen welche im Auftrag des Rat für Formgebung bei Veranstaltungen aufgenommen werden, verwendet der Rat für Formgebung ausschließlich zur Dokumentation, zur Berichterstattung und zu Werbezwecken. Mit der Anmeldung erklärt sich die oder der Anmelder*in mit dieser Nutzung einverstanden. Dieses Einverständnis kann zu jedem Zeitpunkt formlos widerrufen werden (z. B. per E-Mail an die Adresse presse[at]gdc.de oder schriftlich an den Rat für Formgebung).
- Projekte, die ein Schutzrecht (Warenzeichen, Markenzeichen, Gebrauchsmuster, Patent oder Ähnliches) verletzen, sind von einer Teilnahme ausgeschlossen. Jede/r Anmelder*in hat den Rat für Formgebung dahingehend zu informieren, ob gegebenenfalls Gerichtsverfahren (wettbewerbsrechtliche, patentrechtliche, warenzeichenrechtliche oder urheberrechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem angemeldeten Projekt stehen) im Hinblick auf das angemeldete Projekt anhängig sind. Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus der Verletzung dieser Bedingungen entstehen, haftet ausschließlich die oder der Anmelder*in und stellt den Rat für Formgebung auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei.
HAFTUNG DES RAT FÜR FORMGEBUNG
Kann der online-Showroom, das ICONIC Directory, der Katalog oder die Preisverleihung zum Award infolge höherer Gewalt nicht, nicht in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig erscheinen oder stattfinden, ergeben sich daraus keine Ansprüche der oder des Anmelder*in.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
ANERKENNTNIS, GERICHTSSTAND
Anlässlich der unter obiger Ziffer 3 beschriebenen Anmeldung bestätigt der oder die Anmelder*in, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben. Die Anerkenntnis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird spätestens durch die erfolgreiche Anmeldebestätigung dokumentiert. Eine erfolgreiche Anmeldung kommt nur durch vorherige Bestätigung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Diese Bestätigung dokumentiert, dass die oder der Anmelder*in die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Der auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführte Award richtet sich nicht an Verbraucher. Die oder der Anmelder*in erklärt sich damit einverstanden, dass das angemeldete Projekt am Award teilnimmt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand des Vertrags ist Frankfurt am Main. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Frankfurt am Main.
ORGANISATION
Geschäftsstelle des Awards und Ansprechpartner bei Rückfragen:
Rat für Formgebung Service GmbH
Messeturm Friedrich-Ebert-Anlage 49
60327 Frankfurt am MainTeam ICONIC AWARDS:
T .49 (0) 69 - 24 74 48 611
F .49 (0) 69 - 24 74 48 700
iconicawards[at]gdc.deGeschäftsstelle des Wettbewerbs für Anmelder*innen mit Geschäftssitz in der Volksrepublik China Festland:
GDC (Shanghai) Technical Services Co., Ltd.
Room 2010, Building A, Shangfu Dobe,
No. 208 Wending Road, Xuhui District
200030 Shanghai P. R. ChinaT. +86 (0) 21 - 6890 0658
F. +86 (0) 21 - 6890 2600
info[at]gdc.cnGeschäftsstelle des Wettbewerbs für Anmelder*innen mit Geschäftssitz in Australien, Hong Kong SAR, Indien, Indonesien, Kambodscha, Macau SAR, Malaysia, Neuseeland, Philippinen, Singapur, Taiwan, Thailand oder Vietnam:
German Centre for Industry and Trade Pte Ltd
25 International Business Park
#01-79 German Centre
Singapore 609916
SingaporeT. +658 227 2018
info[at]gdc-asia.sg